Archiv für Mai 2010
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 16. Juni: ‘…und nun zur Werbung’
Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff zum Thema Ingame-Advertising und Werberecht
Frankfurt am Main, 26. Mai 2010 – Ob Werbung für Spiele oder Werbung in Spielen: Die Möglichkeiten, Computerspiele oder – anders herum betrachtet – Produkte im Kontext von Spielen zu bewerben sind vielfältig. Allerdings unterliegen alle werblichen Maßnahmen, seien es nun in ein Game implementierte oder solche, die der Bewerbung des eigentlichen Produktes Computerspiel dienen, strengen gesetzlichen Vorschriften. Wer Computerspiele bewerben, teilweise durch Werbung finanzieren oder sein Produkt im Rahmen eines Games präsentieren möchte sollte also zumindest über elementare Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. In seinem Vortrag ‘…und nun zur Werbung’ vermittelt Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff deshalb die Grundzüge des Werberechts.
Grundsätzlich gilt: Bei Verstößen gegen das Werberecht sind bereits geschlossene Verträge nichtig. “Sicher geglaubte Werbeeinnahmen können wegfallen; es kann sogar vorkommen, dass ein Titel aus dem Handel genommen werden muss “, warnt Lober. Ein Extremfall ereigne sich gerade in den USA: dort laufe eine millionenschwere Schadensersatzklage gegen Spieleanbieter wegen angeblich irreführender Werbung Dritter, die in verschiedenen Spiele integriert war, so Lober.
In diesem Zusammenhang besonders wichtig ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), nach dem sich Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet, sehr kritisch beurteilt wird. Auch getarnte Werbung und Product Placement müssen sich am UWG ebenso wie an europäischen Richtlinien messen lassen. Ungenutzter Spielraum bestehe dagegen noch bei vergleichender Werbung, die im Spielebereich bisher selten vorkomme, so Lober weiter. Zu den für die Gamebranche spezifischen Fragestellungen zählt Lober außerdem die Werbung für indizierte Spiele: inwieweit hier eine Berichterstattung bereits als Werbung gelte, sei nicht eindeutig geregelt. Aber auch bei für Computerspiele spezifischen, so genannten dynamischen Werbeformen ist die aktuelle Rechtslage heikel: So verändert beispielsweise live eingeblendete Online-Werbung das Spiel gegenüber der ursprünglichen Version und benötigt Ressourcen.
Dr. Andreas Lober (Schulte Riesenkampff) promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen und berät führende Unternehmen der Gamebranche unter anderem bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung sowie in Gerichtsverfahren. Über diese Themenbereiche berichtet er unter www.gamelawblog.de. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien in Deutschland zählt ihn zu den fünf führenden Köpfen im Games-Recht.
‘…und nun zur Werbung’
Termin: Mittwoch, 16.6.2010
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos
Terminvorschau:
‘Safety first’ am 1.7. – Dr. Benedikt Wemmer über Absicherungsmöglichkeiten für Game-Produzenten
